Aufgabengebiete des IT-Sachverständigen

Gerichtsgutachten

Im Rahmen von Gerichtsgutachten erhalte ich meinen Auftrag ausschliesslich durch das verhandelnde Gericht.

In einem vom vorsitzenden Richter erlassenen Beweisbeschluss, werden die strittigen IT-Fragen des Verfahrens gem. den Anträgen der Parteien dezidiert genannt. Die Fragestellung des Beweis- beschlusses ist bindend.

Im Laufe eines Gerichtsgutachtens unterstehe ich den Weisungen des jeweiligen vorsitzenden Richters. Das Gutachten ist ausschlieslich dem Gericht zu unterbreiten. Dieses leitet dann die zusätzlichen Ausfertigungen des Gutachtens an die jeweiligen Parteien zur Kenntnis- und Stellungsnahme weiter.

Privatgutachten

Im Rahmen von Privatgutachten erhalte ich meinen Auftrag durch einen "privaten" Auftraggeber. Dies können sein: Privatpersonen, Firmen, öffentliche Stellen, Versicherungen, etc.

In einem aufzusetzenden Vertrag werden die zu klärenden IT-Fragen, die in diesem Fall eingeräumten Befugnisse sowie die Honorierung geregelt.

Die Erstellung und die Untersuchungen zu einem Privatgutachten erfolgen nach den gleichen objektiven und unabhängigen Grundlagen, wie sie auch in einem Gerichtsverfahren anzusetzen sind. Dies bedeutet, dass es für den Auftraggeber KEIN "Gutachten nach Wunsch" geben kann.

Privatgutachten dienen häufig der Aufklärung im Schadensfall, der Bemessung einer Schadenshöhe, der Klärung der Ursachen oder als Dokumentation im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens.

Schiedsgutachten

Im Rahmen eines Schiedsverfahrens unterwerfen sich die Parteien dem Spruch einer Schiedsstelle.

Hintergründe für ein Schiedsverfahren können z.B. sein, dass man die Öffentlichkeit eines Gerichtsverfahrens vermeiden will (Imageverlust-Risiko) oder dass man sich nicht durch die übliche Länge eines Gerichtsverfahrens allzusehr zeitlich binden möchte.

Dem Schiedsverfahren müssen für seine Wirksamkeit alle betroffenen Parteien zustimmen. Es ist ratsam solche Festlegungen bereits in den zwischen den Parteien zu Grunde liegenden Projektverträgen zu vereinbaren.

Das Verfahren eines Schiedsgerichts ist in §§ 1029 ff. ZPO geregelt.

Projektbegleitende Beratung

Damit es nicht erst zu Streitfragen kommt, wäre es häufig anzuraten, sachkundige Berater schon in der Plaungsphase mit einzubinden. Gerne stehe ich Ihnen auch für eine solche Tätigkeit zur Verfügung. Dies könnten insbesondere sein:

Hilfestellungen bei ...

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Jean M. Förster öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Brüder-Grimm-Straße 3   |   D 63450 Hanau
fon 06181-22498   |   eMail: sv-edv@sv-edv.info